Auf den meisten Landstrassen ausserhalb geschlossener Ortschaften wird im Navi 100 KM/H als zulässige Höchstgeschwindigkeit angezeigt. Das ist so nicht ganz richtig, denn außerhalb geschlossener Ortschaften auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen für Kraftomnibusse ohne Anhänger (Erstzulassung ab dem 08. Dezember 2007) [..] wenn einige Vorschriften bzgl. des Busses erfüllt sind [..] 100 KM/H. Kraftfahrstraßen werden durch Zeichen 331.1 angezeigt. Sonst gillt als Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften für Kraftomnibusse 80 KM/H.
Vielleicht könnt ihr das ja mal korrigieren, wenn es in euren Zeitplan passt.